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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Knopp Media GmbH, Oberlandstraße 26, 82335 Berg (im Folgenden kurz „KNOPP MEDIA“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen PR-Beratung, Content-Erstellung und -Vermarktung, damit verbundene technische Beratungs- und Prüfleistungen (z. B. Website, Tracking, Online-Marketing) sowie Konzeption, Entwicklung und Bereitstellung von KI-Anwendungen und Automatisierungen (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2) Das Angebot der KNOPP MEDIA richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber der KNOPP MEDIA, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.3) Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die KNOPP MEDIA stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die KNOPP MEDIA in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KNOPP MEDIA.

1.5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen der KNOPP MEDIA und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.6) Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

2. Leistungen

2.1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot der KNOPP MEDIA und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen KNOPP MEDIA und KUNDE. Alle Leistungen erfolgen, sofern nicht anders im Angebot schriftlich dargestellt, ausschließlich in deutscher Sprache und, soweit es sich um Veröffentlichungen handelt, in verfügbaren Medien der DACH Region (Deutschland, Österreich, Schweiz).

2.2) Das Leistungsangebot der KNOPP MEDIA umfasst grundsätzlich insbesondere:

- PR-Dienstleistungen und PR-Beratung
- Erstellung von Content (z.B. für Themenwelten)
- Veröffentlichung und Vermarktung von Content
- Technische Prüf- und Analyseleistungen (z. B. Tracking-Setups, Google Tag Manager, Consent-Lösungen)
- Konzeption, Entwicklung, Einrichtung und Betreuung von KI-Anwendungen und Automatisierungen

2.3) Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und inhaltlichen Umsetzung der Leistungen bei KNOPP MEDIA.

2.4) Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN ausdrücklich kein bestimmter Erfolg, insbesondere keine bestimmte mediale Reichweite, geschuldet. Auf Veröffentlichungstermine hat die KNOPP MEDIA in der Regel keinen Einfluss.

2.5) Die KNOPP MEDIA ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung der Hilfe Dritter zu bedienen.

2.6) In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht der KNOPP MEDIA ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.7) Beauftragt der KUNDE technische Prüfungen von Tracking-Setups, Tag-Management-Systemen (z. B. Google Tag Manager) oder Consent-Lösungen, erbringt die KNOPP MEDIA eine technische Funktions- und Konfigurationsanalyse nach aktuellem Kenntnisstand. Rechtsberatung, insbesondere eine datenschutzrechtliche Bewertung nach DSGVO, TDDDG oder vergleichbaren Vorschriften, ist nicht Bestandteil dieser Leistungen; Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG erbringt die KNOPP MEDIA nicht. Die Verantwortung für die datenschutzkonforme Gestaltung und den Betrieb seiner Website verbleibt beim KUNDEN als Verantwortlichem im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

2.8) Die KNOPP MEDIA ist berechtigt, bei der Erbringung ihrer Leistungen Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere Text-, Sprach- und Bildmodelle, als Hilfsmittel einzusetzen. Die Auswahl der eingesetzten Werkzeuge liegt bei der KNOPP MEDIA; Ziffer 11 gilt dabei uneingeschränkt.

2.9) Entwickelt oder richtet die KNOPP MEDIA für den KUNDEN KI-Anwendungen oder Automatisierungen ein, richten sich Umfang und Funktionen nach dem jeweiligen Angebot. KI-Anwendungen arbeiten auf Grundlage statistischer Modelle; ihre Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft oder unzutreffend sein und bei gleicher Eingabe unterschiedlich ausfallen. Eine bestimmte Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der von einer KI-Anwendung erzeugten Ergebnisse schuldet die KNOPP MEDIA nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

2.10) KI-Anwendungen greifen in der Regel auf Modelle, Schnittstellen und Dienste Dritter zurück. Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preise und Nutzungsbedingungen dieser Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs der KNOPP MEDIA. Anpassungen, die aufgrund von Änderungen oder der Einstellung solcher Dienste erforderlich werden, vergütet der KUNDE gesondert. Nutzungsentgelte der Drittanbieter trägt der KUNDE, sofern nicht anders vereinbart.

2.11) Der KUNDE prüft Ergebnisse von KI-Anwendungen vor ihrer Verwendung, insbesondere vor einer Veröffentlichung oder vor Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung, durch fachkundige Personen. Setzt der KUNDE eine KI-Anwendung in eigener Verantwortung ein, ist er Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) und für deren rechtmäßigen Einsatz verantwortlich, insbesondere für den Datenschutz der eingegebenen Daten sowie für die Rechte Dritter an den von ihm bereitgestellten Eingaben. Betreibt die KNOPP MEDIA eine KI-Anwendung für den KUNDEN, legen die Parteien die Rollen nach der KI-Verordnung im Angebot fest. Die Ermittlung und Umsetzung rechtlicher Pflichten beim Einsatz der KI-Anwendung, insbesondere von Hinweis- und Kennzeichnungspflichten nach der KI-Verordnung, ist nicht Bestandteil der Leistungen und obliegt dem KUNDEN. Auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN bindet die KNOPP MEDIA einen vom KUNDEN vorgegebenen Hinweis oder eine Kennzeichnung ohne zusätzliche Vergütung ein. Eine Prüfung der Ergebnisse auf Schutzrechte Dritter, etwa Urheber-, Marken- oder Designrechte, ist nicht Bestandteil der Leistungen, sofern sie nicht gesondert vereinbart ist. Der Einsatz in Hochrisiko-Bereichen im Sinne der KI-Verordnung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine rechtliche Prüfung der KI-Anwendung ist nicht Bestandteil der Leistungen; Ziffer 2.7 Satz 2 gilt entsprechend.

2.12) Wartung, Aktualisierung, Anpassung an geänderte Modelle oder Dienste Dritter sowie der laufende Betrieb von KI-Anwendungen und Automatisierungen nach der Abnahme sind nur geschuldet, soweit sie gesondert vereinbart sind.

3. Vertragsschluss

3.1) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot der KNOPP MEDIA auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

3.2) Der Vertragsschluss zwischen der KNOPP MEDIA und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

3.3) Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen der KNOPP MEDIA und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass die KNOPP MEDIA das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

3.4) Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

4. Vergütung

4.1) Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich exklusive USt.

4.2) Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet die KNOPP MEDIA ihre Leistungen gegenüber dem KUNDEN entweder nach tatsächlichem Aufwand pro begonnener Arbeitsstunde („Stundensatz“) oder mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab.

4.3) Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die KNOPP MEDIA im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.

4.4) Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

4.5) Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

5. Verzug

5.1) Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch die KNOPP MEDIA beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

5.2) Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die KNOPP MEDIA das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

5.3) Die KNOPP MEDIA ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 I BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber der KNOPP MEDIA in Verzug ist. Die KNOPP MEDIA ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich die KNOPP MEDIA aber dasjenige anrechnen lassen, was sie an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

6. Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

6.1) Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt die KNOPP MEDIA grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

6.2) Der KUNDE stellt sicher, dass die KNOPP MEDIA zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Für die Richtigkeit der für die KNOPP MEDIA durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch die KNOPP MEDIA erfolgt nicht.

6.3) Der KUNDE stellt sicher, dass er binnen 3 Werktagen Rückmeldung zu möglichen Platzierungen und Details gibt. Kann eine Platzierung aufgrund verspäteter Kunden-Rückmeldung nicht umgesetzt werden, so ist der KNOPP MEDIA freigestellt, diese Platzierung als erfolgreich umgesetzte Platzierung zu werten.

6.4) Übernimmt der KUNDE eine durch KNOPP MEDIA vermittelte Platzierung zur teilweisen oder vollständigen eigenständigen Abwicklung, so gilt diese Platzierung ab der Übergabe als erfolgreich umgesetzt. KNOPP MEDIA übernimmt keine Verantwortung für etwaige Verzögerungen oder nachträgliche Absagen.

6.5) Der KUNDE stellt sicher, dass in Bezug auf seitens des Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte (z. B. Pressemitteilungen, Bildmaterial, etc.) die damit in Zusammenhang stehenden Rechte bezüglich Beteiligter und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt KNOPP MEDIA von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

6.6) Mit der Abnahme von Texten, Inhalten oder Materialien (z. B. Pressemitteilungen, Werbetexte, Artikel), die durch KNOPP MEDIA erstellt oder überarbeitet wurden, übernimmt der KUNDE die volle Verantwortung für deren rechtliche und inhaltliche Zulässigkeit. KNOPP MEDIA haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Verbreitung der Inhalte entstehen, sofern diese vom KUNDEN freigegeben wurden. Der KUNDE stellt sicher, dass die Inhalte den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Gesundheitsversprechen, Heilaussagen oder sonstige rechtlich sensible Themen, und stellt KNOPP MEDIA von Ansprüchen Dritter frei. Ziffer 10 bleibt unberührt.

6.7) Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten 1:1-Beratungsterminen pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung bei der KNOPP MEDIA Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf der KNOPP MEDIA, fruchtlos gewordenen Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der KUNDE zu tragen.

6.8) Die KNOPP MEDIA ist berechtigt, Termine dem KUNDEN gegenüber jederzeit digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

6.9) Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

6.10) Bei technischen Leistungen und KI-Anwendungen stellt der KUNDE die erforderlichen Zugänge, Konten, Lizenzen und Schnittstellenschlüssel rechtzeitig bereit und ist für deren Verwaltung und Sicherheit verantwortlich. Für Inhalte und Daten, die er in eine KI-Anwendung eingibt oder einbringen lässt, ist der KUNDE verantwortlich; er stellt sicher, dass er hierzu berechtigt ist. Ziffer 5.1 gilt entsprechend.

6.11) Der KUNDE stellt die KNOPP MEDIA von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der KUNDE eine KI-Anwendung oder deren Ergebnisse entgegen Ziffer 2.11, unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder unter Verletzung von Rechten Dritter einsetzt, sofern der KUNDE dies zu vertreten hat.

7. Vertragslaufzeit

7.1) Der Vertrag ist, sofern nicht abweichend geregelt, für die gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarte Laufzeit geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

7.2) Ist keine ausdrückliche Vertragslaufzeit vereinbart, so gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat, die sich jeweils um einen weiteren Monat verlängert, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt wird.

7.3) Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

7.4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Abnahme

8.1) Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.

8.2) Die KNOPP MEDIA kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

8.3) Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen der KNOPP MEDIA gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung der KNOPP MEDIA hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

8.4) Ansprüche des KUNDEN wegen Mängeln an Werkleistungen, insbesondere an KI-Anwendungen, Automatisierungen und Konfigurationen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 10.2.

9. Zahlungsbedingungen

9.1) Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung, CopeCart und Vorkasse möglich.

9.2) Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, der KNOPP MEDIA unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.

9.3) Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.

9.4) Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.

10. Haftung auf Schadensersatz

10.1) Die KNOPP MEDIA haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

10.2) Die KNOPP MEDIA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der KNOPP MEDIA oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet die KNOPP MEDIA für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der KNOPP MEDIA oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von KNOPP MEDIA gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

10.3) Die KNOPP MEDIA haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

10.4) Für Bußgelder, Abmahnungen oder sonstige Schäden, die auf datenschutzrechtlichen Mängeln der Website oder der Tracking-Konfiguration des KUNDEN beruhen, haftet die KNOPP MEDIA im Rahmen technischer Prüfleistungen nach Ziffer 2.7 nicht.

10.5) Für Schäden, die darauf beruhen, dass der KUNDE Ergebnisse einer KI-Anwendung entgegen Ziffer 2.11 ohne eigene Prüfung verwendet, sowie für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Diensten Dritter nach Ziffer 2.10 haftet die KNOPP MEDIA nicht.

10.6) Die Ziffern 10.2 und 10.3 sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Ziffern 10.4 und 10.5 unberührt.

11. Datenschutz, Geheimhaltung

11.1) Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass die KNOPP MEDIA personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

11.2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

11.3) Soweit die KNOPP MEDIA im Rahmen der Leistungen, insbesondere bei KI-Anwendungen oder technischen Prüfungen, personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet, schließen die Parteien hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

11.4) Die KNOPP MEDIA verwendet vom KUNDEN überlassene Daten und Inhalte nicht zum Training eigener KI-Modelle, sofern der KUNDE nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

12. Urheberrecht

12.1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

12.2) Die KNOPP MEDIA ist Inhaberin sämtlicher im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unbekannter Nutzungsrechte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt.

12.3) Die Nutzung von Reports, Screenshots, Logos, Bezeichnungen und/oder Marken Dritter durch den Kunden erfolgt stets auf eigene Verantwortung.

12.4) Abweichend von Ziffer 12.2 erhält der KUNDE an den für ihn individuell entwickelten KI-Anwendungen, Automatisierungen und Konfigurationen mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung für eigene betriebliche Zwecke; Einzelheiten regelt das Angebot. Rechte an vorbestehenden Komponenten, Vorlagen und Werkzeugen der KNOPP MEDIA sowie an Diensten Dritter verbleiben beim jeweiligen Inhaber. Ausschließlich durch KI erzeugte Ergebnisse sind unter Umständen nicht urheberrechtlich geschützt; eine Gewähr für ihre Schutzfähigkeit übernimmt die KNOPP MEDIA nicht. KI-Ergebnisse können bestehenden Werken, Marken oder Designs ähneln; vor einer werblichen Nutzung empfiehlt die KNOPP MEDIA dem KUNDEN eine eigene Prüfung, etwa eine Marken- oder Bildrecherche.

13. Widerrufsrecht

13.1) Die KNOPP MEDIA schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

14. Referenznennung

14.1) Die KNOPP MEDIA darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Die KNOPP MEDIA ist zur Nennung nicht verpflichtet.

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Berg.

15.2) Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

15.3) Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

15.4) Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

15.5) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilt die KNOPP MEDIA dem KUNDEN für laufende Verträge in Textform mit; sie werden nur mit Zustimmung des KUNDEN wirksam.

Stand: 15. Oktober 2026